Rückgabe- und Gewährleistungsbestimmung der fiberware Generalunternehmen für Nachrichtentechnik GmbH
Stand: Juli 2026
Die fiberware Generalunternehmen für Nachrichtentechnik GmbH (nachfolgend „fiberware”) ist Hersteller von Glasfasern sowie Glasfaserprodukten und -komponenten (nachfolgend „Produkt”). Entspricht ein Produkt nicht der vereinbarten Spezifikation, kann es nach Maßgabe dieser Bestimmung zur Untersuchung und gegebenenfalls Erstattung, zum Ersatz oder zur Reparatur an fiberware zurückgesandt werden. Diese Bestimmung gilt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fiberware GmbH (nachfolgend „AGB”). Bei Widersprüchen gehen die AGB vor.
§ 1 Haftung
- 1 fiberware haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- 2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ein weitergehender, undifferenzierter Haftungsausschluss besteht nicht; im Einzelnen gilt § 9 der AGB.
- 3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
- 4 fiberware haftet nicht für Schäden aus normalem Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch oder unsachgemäßer Handhabung, Bedienung oder Lagerung des Produkts durch den Kunden oder Dritte.
§ 2 Garantie und Gewährleistungsfristen
- 1 fiberware gewährleistet, dass das gekaufte Produkt frei von Mängeln ist und der gemeinsam vereinbarten Spezifikation entspricht.
- 2 Es gilt die einheitliche Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten gemäß § 7.6 der AGB. Die dort geregelten Ausnahmen (insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist, Garantie sowie in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BGB) gelten entsprechend.
- 3 Gefahrübergang und Erfüllungsort richten sich nach § 6.1 der AGB (Sitz der fiberware GmbH). fiberware liefert nach Möglichkeit in einer Sendung, ist jedoch zu vereinbarten Teillieferungen berechtigt.
§ 3 Rügeobliegenheit, Inspektion und Rücksendegenehmigung
- 1 Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden richtet sich nach § 377 HGB. Eine Teillieferung ist kein Grund für eine Reklamation wegen Nichtkonformität.
- 2 Zur praktischen Abwicklung soll der Kunde das Produkt innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Erhalt prüfen und Beanstandungen unter Beachtung der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB schriftlich mitteilen. Diese Frist ist eine Ordnungsfrist und lässt die gesetzlichen Rügefristen und die Gewährleistungsfrist nach § 2.2 unberührt.
- 3 Entspricht das Produkt der vereinbarten Spezifikation nicht, ist es nach vorheriger Rücksendegenehmigung an fiberware zurückzusenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
- 4 Potenziell fehlerhafte Produkte dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fiberware zurückgesandt werden.
- 5 fiberware übermittelt innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Eingang der Anfrage eine Rücksendegenehmigungsnummer (RMA) per E-Mail, sofern alle unter § 5.2 geforderten Informationen vorliegen.
- 6 Erhält oder verwahrt fiberware ein zurückgesandtes Produkt, ohne zuvor eine RMA erteilt zu haben, liegt darin keine Annahme des Produkts.
- 7 Die Gültigkeitsdauer der RMA beträgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, neunzig (90) Tage. Nach Ablauf eingehende Produkte werden auf Kosten des Kunden zurückgesandt.
§ 4 Verlust der Garantie
- 1 Die vertraglich übernommene Garantie erlischt, wenn das Produkt zweckentfremdet, missbräuchlich oder unsachgemäß gehandhabt, betrieben oder gelagert wurde, nachteiligen äußeren Einflüssen ausgesetzt war, die fiberware nicht mitgeteilt wurden, nach Erhalt verändert wurde oder nicht anhand der von fiberware ausgestellten Originalkennzeichnung (Chargen- und ggf. Seriennummer) zurückverfolgt werden kann. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
- 2 Bei Bedarf kann fiberware den Kunden bei der Reparatur eines Produkts mit erloschener Garantie unterstützen; die anfallenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 5 Rückgabeverfahren, Untersuchung und weitere Aktivitäten
- 1 Zur Anforderung einer RMA wendet sich der Kunde an seinen regulären Ansprechpartner bei fiberware oder an .
- 2 Zusammen mit dem Antrag reicht der Kunde das Reklamationsformular („FB_5_15”) ein oder gibt folgende Informationen an: von fiberware ausgestellte Chargen- und ggf. Seriennummer, Menge des fehlerhaften Produkts, Beschreibung der Feststellungsumstände und der Nichtkonformität (nach Möglichkeit mit Bildern und Testergebnissen) sowie Rechnungs- und/oder Lieferscheinnummer, falls vorhanden.
- 3 Ist das Reklamationsformular nicht verfügbar, kann es per E-Mail an angefordert werden.
- 4 Das zurückgesandte Produkt wird nur auf die im RMA-Antrag und Reklamationsformular angegebenen Mängel überprüft.
- 5 Jede Änderung der Artikelmenge oder des gerügten Fehlers ist fiberware mitzuteilen; die RMA-Referenznummer darf nur bei schriftlich autorisierten Änderungen weiterverwendet werden, andernfalls ist eine separate RMA anzufordern.
- 6 Die RMA ist zu Nachverfolgungszwecken deutlich in den Versanddokumenten anzugeben.
- 7 Das Produkt muss anhand der Chargen- oder/und Seriennummer zurückverfolgt werden können und soll nach Möglichkeit in der Originalverpackung zurückgesandt werden.
- 8 Während der Prüfung kann der Kunde von einem fiberware-Vertreter zur Klärung zusätzlicher Fragen kontaktiert werden.
- 9 Die Prüfung erfolgt innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Produkts und/oder aller relevanten Informationen; abweichende Fristen können einvernehmlich schriftlich vereinbart werden.
- 10 Ergibt die Prüfung, dass das Produkt der Spezifikation entspricht und/oder die Garantie gemäß § 4 erloschen ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder kostenlosen Ersatz/Reparatur; das Produkt wird auf Kosten des Kunden zurückgesandt (einschließlich Inspektions-, Arbeits- und Transportkosten).
- 11 Der Kunde wird über die Prüfergebnisse informiert. Weitere Maßnahmen werden einvernehmlich schriftlich vereinbart.
§ 6 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch bei ausländischem Sitz des Kunden, gleichlautend mit § 12.2 der AGB.

