Allgemeine Geschäftsbedingungen der fiberware Generalunternehmen für Nachrichtentechnik GmbH
Stand: Juli 2026
1 Allgemeines, Geltungsbereich
- 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer”). Sie gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- 1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos ausführen.
- 1.3 Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB; maßgebend ist insoweit ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung.
- 1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
- 1.5 Sie gelten für Lieferungen von Waren aller Art („Lieferung”) sowie für sonstige Leistungen („Leistungen”) der fiberware GmbH an den Kunden.
2 Angebot, Vertragsschluss, Ausschreibungsunterlagen
- 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- 2.2 Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot; wir sind berechtigt, dieses innerhalb von vier Wochen nach Zugang anzunehmen.
- 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte vor; die Weitergabe vertraulicher Unterlagen an Dritte bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
- 3.1 An die in verbindlichen Angeboten genannten Preise sind wir vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
- 3.2 Es gilt ein Mindestbestellwert von 500,00 EUR netto. Bestellungen unterhalb dieses Werts begründen keinen Vertrag. Abweichungen bedürfen der Textform.
- 3.3 Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung in Euro oder in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung auf das dort genannte Konto.
- 3.4 Fracht- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Sie werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- 3.5 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe ausgewiesen wird.
- 3.6 Die Zahlung hat, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung zu erfolgen; maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto.
- 3.7 Skonto oder Abzug bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
- 3.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB; die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
- 3.9 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt berechtigt (§ 321 BGB). Bei Einzelanfertigungen kann der Rücktritt sofort erklärt werden.
4 Nichtlieferung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- 4.1 Wir können die Leistung nach Vertragsschluss verweigern, wenn erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, insbesondere bei erheblicher Verringerung der Liquidität des Kunden. Das Zurückweisungsrecht entfällt bei Zahlung oder Sicherheitsleistung.
- 4.2 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5 Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferung
- 5.1 Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
- 5.2 Die Einhaltung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus; bei vom Kunden verursachten Verzögerungen verlängern sich die Fristen entsprechend, sofern wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
- 5.3 Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und sonstigen unvorhergesehenen, von uns nicht zu vertretenden Hindernissen (auch bei Unterlieferanten) um deren Dauer; wir informieren den Kunden unverzüglich.
- 5.4 Bei von uns zu vertretender Verzögerung kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten; bei unerheblicher Pflichtverletzung ist der Rücktritt ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.
- 5.5 Auf unser Verlangen hat der Kunde innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er zurücktreten will oder auf der Lieferung besteht.
- 5.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit sich daraus keine Nachteile für den Gebrauch ergeben.

